Für Männer ohne Wohnung haben wir eine besonders einfache Möglichkeit geschaffen ihren Wunsch aus der Sucht auszusteigen zu realisieren.In unmittelbarer Nähe des Fachkrankenhauses liegt die stationäre Vorsorgeeinrichtung (nach § 67 SGB XII) "Abstinente Unterbringung". Hier können wir entsprechende Klienten nahtlos nach der Krankenhaus-Entgiftung in unsere Einrichtung aufnehmen. Voraussetzung ist die Kostenzusage des Sozialhilfeträgers.
Die "Abstinente Unterbringung" bietet in geschütztem Rahmen eine stationäre Motivationsphase zur Vorbereitung auf die Entwöhnungsbehandlung, ggf. andere weiterführende Hilfe- und Wiedereingliederungsangebote. Die Reha-Beantragung und die dafür notwendige medizinische und psychosoziale Diagnostik gehören auch dazu.


